Denn nach dem Abkommen sind die Airlines "verpflichtet, spätestens 24 Monate nach Inkrafttreten dieses Abkommens die technischen Anforderungen für die Anwendung des Push-Verfahrens zu erfüllen“.
Was das konkret bedeutet, erklärt "fm4.orf.at":
"Im das vorgeschriebene Push-Verfahren umsetzen zu können, müsste jede einzelne Airline die von den USA geforderten Datengruppen aus allen möglichen Feldern ihrer eigenen Kundendatenbank extrahieren.
Dann müssen sie in einem einheitlichen Datenbankformat und "entweder bei jeder Eingabe neuer PNR-Daten, in regelmäßigen Abständen oder nach einem von der DHS festgelegten Zeitplan" übermittelt werden. (Artikel 15, Absatz 3).
Technisch heißt das: Ein Server, der die Daten regelmäßig an das DHS hinüberschiebt, wird mit der Buchungsdatenbank der Airline vernetzt.
Für die wird eine Softwareroutine eingerichtet, um jede Änderung an den geforderten Datenfeldern parallel wegzuschreiben. Dabei ist es unwichtig, ob der betreffende Server physisch bei den Airlines angesiedelt ist oder beim Buchungssystem. So oder so wird das nicht billig, denn das System muss hochverfügbar sein und redundant angelegt.
Ordert ein Passagier nach der Buchung eines Fluges in die USA noch einen Mietwagen, oder bucht ein Hotelzimmer über die Airline, geht sein aktualisierter PNR-Datensatz an das DHS hinaus.
Damit ist der Mechanismus eines europäischen Systems zur Passagierdatenerfassung bereits eingerichtet. Ist dieses Set-Up aus organisatorischen und technischen Prozessen für Flüge in die USA einmal am Laufen, ist es sehr einfach zu erweitern, um auch die Flüge innerhalb der EU zu erfassen."
(red)