Der Europäische Gerichtshof hat nun nämlich festgestellt, dass der alte Kollektivvertrag für das fliegende Personal nachwirkt, und zwar so lange, bis es einen neuen gibt.
In zwei Instanzen hatte der AUA-Betriebsrat in Österreich diesbezüglich bereits von Gerichten ebenfalls recht bekommen, der jetzige Entscheid des EuGh gilt als besonders gewichtig. Abgeschlossen ist die Causa damit aber noch immer nicht, denn nun muss der Oberste Gerichtshof in Österreich eine endgültige Entscheidung fällen. Angesichts des Umstandes, dass alle bisherigen Urteile zugunsten der Belegschaft ausgefallen sind, gilt es in Juristenkreisen jedoch als sehr wahrscheinlich, dass sich der OGH ebenfalls der Rechtssprechung der bisherigen Instanzen anschließen wird.
Für die AUA könnte das im schlimmsten Fall die Rückabwicklung des Betriebsüberganges und damit Kosten in Millionenhöhe bedeuten.
In einer Presseaussendung reagierte das AUA-Management ungewöhnlich knapp auf die aktuelle Entscheidung. Es wurde lediglich betont, dass die Frage, ob der Tyrolean Kollektivvertrag den nachwirkenden Austrian Kollektivvertrag ablöst, "unbeantwortet blieb". Außerdem sei die "Frage zur Gültigkeit des Betriebsüberganges noch offen".
"Austrian Airlines geht aufgrund der nunmehr vorliegenden Entscheidung des EuGH von einer Fortsetzung des Verfahrens (gemeint ist ein in Österreich anhängiges und derzeit unterbrochenes Verfahren zur Gültigkeit des Betriebsübergangs zu Tyrolean Airways, Anm. d. Red.) aus und bleibt bei seiner Rechtsauffassung, dass der Betriebsübergang rechtens war", erklärte das Management.
Der Betriebsrat zeigte sich gegenüber Austrian Wings angesichts dieses Richterspruches "hoch erfreut".
(red / Titelbild: "Austrian operated by Tyrolean" könnte angesichts der aktuellen Rechtssprechung schon bald der Vergangenheit angehören, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew)