Im Fall eines Konsumenten, der über einen Vermittler einen Flug von München nach Abu Dhabi gebucht hatte und nach Abzug aller Stornogebühren eigentlich 363,60 Euro zurückerhalten müsste, erwägt die Arbeiterkammer jetzt einen Musterprozess. Denn der Reisevermittler will lediglich 83,60 Euro rückerstatten, und die Airline erklärte sich für nicht zuständig.
(red / Titelbild: Symbolbild Passagiere - Foto: Austrian Wings Media Crew)