Aus formalen Gründen wurde bei Austrian Airlines die im Vertrag mit dem abgesprungenen Investor, Scheich Al Jaber, festgelegte Kapitalerhöhung beschlossen.
Es gilt als unwahrscheinlich, dass Al Jaber sein Aktienpaket noch zeichnet, doch sichert die formale Einhaltung des Vertrages der AUA entsprechende Rechtsansprüche, die vor Gericht eingeklagt werden können.
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Artikel in der Tageszeitung "DIE PRESSE"
red AW