Das Landesgericht Salzburg hat einen Flugzeugführer zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.
Der Pilot war im Sommer 2008 beim Start am Flugplatz Mauterndorf unmittelbar nach dem Start abgestürzt, die vier Insassen der Maschine erlitten Verletzungen.
Als Begründung für das Urteil führte das Gericht menschliches Versagen an, so habe der Pilot bei zu geringer Geschwindigkeit rotiert und anschließend versucht, mit zu steilem Winkel zu steigen.
Daraus resultierend, trat ein Strömungsabriss auf, was zum Absturz der Maschine führte.
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red AW