Das Amtsgericht Berlin hat die bisherige Gebührenpraxis der umstrittenen irischen Billigfluglinie Ryanair für unzulässig erklärt. Dies teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Ryanair geklagt hatte, heute mit. Hintergrund der Klage war der Umstand, dass Ryanair für Buchungen über die eigene Internetseite eine Gebühr für die Zahlung per Kreditkarte oder Kontoeinzug auf den Flugpreis aufgeschlagen hatte.
Wie das Gericht feststelle, sei eine "echte Gegenleistung für die Zahlungsgebühren" nicht ersichtlich, vielmehr liege der bargeldlose Zahlungsverkehr im Interesse von Ryanair, Barzahlungen seien überhaupt nicht möglich. Die Fluglinie sei gesetzlich verpflichtet, die Bezahlung des Flugpreises anzunehmen und dürfe dafür keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen.
Ryanair geriet in der Vergangenheit immer wieder ins Kreuzfeuer der Konsumentenschützer. Zuletzt hatte die Fluglinie für Aufregung gesorgt, als sie über die Einführung einer Gebühr für die Benützung der Bordtoiletten nachgedacht hat.
Links:
red AW