Einem Bericht des deutschen Onlinedienstes aero.de zufolge, verbietet die Bundesrepublik Deutschland mehreren ausländischen Fluggesellschaften den Verkauf von Billigtickets auf bestimmten Strecken zwischen Deutschland und Destinationen außerhalb der EU. Aero.de beruft sich in seiner Meldung auf ein Schreiben des Bundesamtes für Güterverkehr, das vom Präsidenten des Amtes, Andreas Maruqardt unterzeichnet wurde, an die Fluglinie Emirates, welches der Deutschen Presse Agentur (dpa) vorliegt.
Darin heisst es unter anderrem unter Bezugnahme auf bileterale Luftverkehrsabkommen: "Ich muss Sie um Verständnis bitten, dass Emirates wie auch andere Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen keine Preisführerschaft auf den genannten Relationen ex Deutschland wahrnehmen können", und weiter, dass die Preishoheit auf bestimmten Strecken "vornehmlich den designierten Luftfahrtunternehmen einschließlich den Luftfahrtunternehmen aus den EU-Mitgliedstaaten vorbehalten sein" solle.
Sieht das Amt - so wie konkreten Anlassfall - eine so genannte "Marktstörung" greife es ein. Betroffen sei nicht nur Emirates, auch andere Fluglinien seien aufgefordert worden, bestimmte Tarife nicht mehr anzubieten.
Erwartungsgemäß stieß das Schreiben bei den betroffenen Fluglinien auf scharfe Kritik - in einem Beschwerdeschreiben von Emirates, das der DPA ebenfalls vorliegt, heisst es unter anderem, dass "keiner der anderen sieben EU-Staaten, in die Emirates fliegt, derartige eingrenzende Bestimmungen" habe. Außerdem plane Emirates, die Europäische Kommission einzuschalten und mögliche Verstößte gegen den Wettbewerb und Verbraucherinteressen prüfen zu lassen.
Profitieren dürfte von der Entscheidung des Bundesamtes für Güterverkehr vor allen Dingen die größte deutsche Fluglinie Lufthansa, die in einem harten Konkurrenzkampf mit Billigfliegern steht. Fraglich ist allerdings, ob die Entscheidung vor der Europäischen Kommission Bestand hat, und ob unter Umständen andere EU Länder künftig ähnliche Bestimmungen erlassen.
Links:
red AW