Foto: R. Reiner / Austrian Wings
Der EU-Ombudsmann, der Volksanwalt auf EU-Ebene, hat die EU-Kommission auf schwere Mängel bei der Führung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik Österreich in Sachen Flughafen Wien hingewiesen. Bekanntlich hat die EU-Kommission der Republik Österreich zugestanden, die rechtswidrig unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung ("UVP") für die Ausbauten der letzen zehn Jahre am Flughafen Wien nachzuholen und so das Verfahren beizulegen. Der dann zwischen der Kommission und Österreich vereinbarte Umweltverträglichkeitsbericht ("UVB") des Flughafens, der auf die Homepage des Verkehrsministeriums gestellt wurde und zu dem Interessierte über einen Zeitraum von sechs Wochen bis 3. Dezember Stellungnahmen abgeben konnten, kann jedoch nicht als ein Nachholen der unterlassenen UVP und eine Sanierung der Rechtsverletzung gelten.
Einer der zentralen Kritikpunkte des Ombudsmannes: Die Entscheidung des Verkehrsministeriums über den UVB ist einer Anfechtung durch die Bürgerparteien nicht zugänglich. Im Klartext heißt das, die EU-Kommission soll von Österreich eine "echte" UVP einfordern oder eben beim Europäischen Gerichtshof Klage einreichen. "Das Vorgehen des EU-Ombudsmannes hat uns beeindruckt. Ich verstehe jedoch nicht, dass noch immer keiner der verantwortlichen Politiker das Rückgrat hat, das Katz- und Mausspiel zu beenden und endlich die geltenden Umweltgesetze auch auf den Flughafen Wien zur Anwendung zu bringen", sagt die das EU-Vertragsverletzungsverfahren auf Seiten der Beschwerdeführer vertretende Anwältin Susanne Heger.
APA-OTS / Heger & Partner Rechtsanwälte