Das Bundesverwaltungsgericht im sächsischen Leipzig verhandelt heute über eine Klage der Deutschen Lufthansa gegen die Gebühren der Flugsicherung bei An- und Abflügen. Diese Gebühren für den Einsatz der Deutschen Flugsicherung (DFS) sind derzeit auf allen internationalen Flughäfen in Deutschland einheitlich. Die Kranich-Linie hält dies für wettbewerbsverzerrend und vertritt den Standpunkt, dass die Gebühreneinnahmen an großen, stark frequentierten Flughäfen so zur Querfinanzierung der Arbeit der DFS an kleineren Flughäfen beitrügen.
Dadurch würde Lufthansa, die überwiegend größere Flughäfen ansteuert, werde benachteiligt. In den beiden Vorinstanzen war die Airline mit ihrer Klage bereits gescheitert.
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red AW