Die Deutsche Lufthansa ist vor dem Bundesverwaltungsgericht mit ihrer Klage gegen die einheitlichen Gebührensätze der deutschen Flughäfen mit internationalem Anschluss gescheitert. Das Gericht in Leipzig entschied, dass die Praxis, die An- und Abfluggebühren unabhängig von deren konkreten Kosten zu berechnen, nicht geltendem Recht widerspreche.
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red AW