Wie der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof am 26. 10. 2010 sagte, sei die Entschädigung bei Verlust von Reisegepäck auf maximal 1.100 Euro begrenzt.
Zwar ist die Argumentation des Generalanwalts für die Richter des EuGH nicht bindend, allerdings folgten diese in vier von fünf Fällen den Empfehlungen des Generalanwalts.
Hintergrund war die Klage eines Passagiers, dessen Gepäck auf einem "Clickair" Flug von Barcelona nach Porto verloren gegangen sei. Der Reisende hatte eine Entschädigung von insgesamt 3.200 Euro gefordert.
red AW