Österreich

EU lockert Flüssigkeitsverbot

Dennoch keine Änderung für Reisende

 

Am 30. April 2010 tritt die von der EU-Kommission angekündigte Lockerung der Vorschriften betreffend die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord in Kraft.

Dies soll kürzere Wartezeiten sowie erhöhten Komfort für die Reisenden und nicht zuletzt höhere Umsätze für die Flughafengeschäfte bringen.

Voraussetzung für die Umsetzung der der gelockerten Vorschriften sind allerdings geeignete Scanner, die Flüssigkeiten auf Sprengstoffe detektieren können.

Doch genau solche gibt es derzeit auf den österreichischen Flughäfen noch nicht.

Wie der ORF berichtete, habe das Innenministerium ihm gegenüber bereits bestätigt, dass deshalb in Wien-Schwechat vorerst „alles beim Alten“ bleiben werde.

Das bedeutet, dass für die Reisenden weiterhin nur leere Flaschen im Handgepäck erlaubt sind (die dann beispielsweise nach der Sicherheitskontrolle in den Waschräumen mit Wasser angefüllt werden können), sowie Medikamente die während der Flugreise benötigt werden.

Parfüm, Zahnpasta, Streichwurst, etc ... dürften 100 ml pro Verpackungseinheit nicht überschreiten, wobei maximal 1 Liter insgesamt (also 10 Einheiten zu je 100 ml) erlaubt ist.

"Zum Nachteil der Reisegäste fordert die EU-Kommission jedoch nur eine etappenweise Lockerung der derzeitigen Regelung", so die Verkehrssprecherin des ÖVP-Europaklubs Hella Ranner, laut ORF-Online.

Denn erst ab Mai 2013, also in drei Jahren, seien alle Flughäfen dazu verpflichtet, entsprechende Geräte vorzuhalten und einzusetzen.

Derzeit seien noch gar keine entsprechenden Geräte am Markt, so Rudolf Gollia, Sprecher des Innenministeriums.

"Unsere Marktanalysen haben ergeben, dass noch keine entsprechend geeigneten Geräte auf dem Markt sind. Da ist die Industrie gefragt“, so Gollia laut ORF.

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(red)