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Nordeuropäische Lufträume wegen Vulkanausbruchs teilweise gesperrt

Letzte Aktualisierung: 15. April 2010 / 21:00 Uhr

 

Norwegen musste als eines der ersten Länder seinen Luftraum schließen: Screenshot der Homepage des Flughafens Oslo von 09:42 Uhr: sämtliche Flüge sind bis auf weiteres gestrichen - für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild

Weite Teile Europas betroffen - mittlerweile haben 8 Länder ihre Lufträume gesperrt; auch Flüge von/nach Wien betroffen

 

Aufgrund des Ausbruchs des eisbedeckten Vulkans Eyjafjallajökull auf Island, musste zunächst der norwegische Luftraum gesperrt werden, zwischenzeitlich folgten weitere Länder Europas.

Mittlerweile haben nach und nach insgesamt 8 Länder, Großbritannien, Irland, Belgien, die Niederlande, Norwegen, Schweden, Finnland und Dänemark, ihren Luftraum aufgrund der Aschewolke komplett gesperrt. Allein auf Europas größtem Flughafen, London Heathrow, wo täglich über 1.000 Flüge abgefertigt werden, saßen zehntausende Passagiere fest.

Dieses Bild der ZAMG zeigt eindrucksvoll den Verlauf und die Ausmaße der Aschewolke - Foto www.zamg.ac.at

Am Flughafen Schwechat fielen etwa 20 Flüge aus.

Grund ist die vulkanische Asche, die nach dem Ausbruch in Höhen von bis zu 12.000 Meter geschleudert wurde und eine Gefahr für Flugzeuge darstellt.

Auch der Luftraum im Norden Deutschlands wurde teilweise vorübergehend geschlossen. Frankreich hat ebenfalls mit der Schließung einiger Flughäfen im Norden des Landes begonnen und wird laut ORF-Online ab spätestens 23 Uhr keine Flüge mehr abfertigen.

Ende des Flugchaos noch nicht in Sicht

Ein Ende der Sperren ist derzeit noch nicht in Sicht. Im schlimmsten Fall könnten sie mehrere Tage oder gar Wochen dauern, da der Vulkan weiterhin aktiv ist, und mit weiteren Eruptionen gerechnet werden muss.

Der voraussichtliche Verlauf der Aschewolke - Grafik: Eurocontrol

Rund 25 Prozent aller Flüge ausgefallen

Bis jetzt sind rund ein Viertel aller europäischen Flüge, etwa 7.000 an der Zahl, ausgefallen, wie die europäische Flugsicherungsbehörde Eurocontrol mitteilte.

Passagierrechte bei Flugstreichungen

Im Fall der Streichung von Flügen kann der Passagier wahlweise die Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen oder anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangt werden.

Weiters stehen dem Passagier folgende Betreuungsleistungen zu: Verpflegung, Hotelunterbringung, zwei unentgeltliche Telefonate (oder Faxe oder E-Mails).

Dagegen steht - soweit der Ausfall des Fluges auf außergewöhnliche Umstände (Vulkanasche - Schließung des Flugraumes) zurückgeht - keine weitere Ausgleichsleistung zu, so der Verein für Konsumenteninformation in einer APA-Aussendung.

Vulkanasche ist eine große Gefahr für Verkehrsflugzeuge

Vulkanasche sehr gefährlich für Flugzeuge

Gerät sie in die Triebwerke, führt dies nicht nur zu schweren mechanischen Beschädigungen, sondern auch zum Ausfall der Motoren. Zusätzlich werden Lack und (Cockpit-) Fenster schwer beschädigt und undurchsichtig, da Vulkanasche wie Schleifpapier wirkt.

In der Vergangenheit war es schon öfter zu Zwischenfällen mit Vulkanasche gekommen. So fielen am 15. Dezember 1989 bei einem Flug der KLM (KL 867) alle vier Triebwerke aus, nachdem die Maschine in eine Wolke aus Vulkanasche eingeflogen war. Erst nach 3.000 Metern Höhenverlust konnten die Motoren wieder gestartet werden, allerdings entstand an der Maschine ein Sachschaden von rund 80 Mio. US-Dollar.

Und bereits 7 Jahre zuvor, 1982, waren bei einer British Airways 747-200 nach Einflug in eine Vulkanaschewolke ebenfalls alle vier Triebwerke ausgefallen. Nach rund 7.000 Metern Höhenverlust konnte die Besatzung die Triebwerke wieder starten und sicher landen. Auch hier entstand hoher Sachschaden am Flugzeug.

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(red)