Österreich

Urteil: Airline darf Rückflug nicht stornieren

Nach dem Urteil wollen AUA und Lufthansa ihre Beförderungsbedingungen ändern - Foto: Lufthansa

Laut einem Urteil des Handelsgerichts Wien dürfen Fluglinien künftig den Rück- und/oder Weiterflug nicht mehr streichen, wenn Passagiere den Hinflug nicht angetreten haben.

Erwirkt hat dieses Urteil der Wiener Anwalt Bernhard Heinz, der bei Iberia ein Ticket für die Strecke Wien - Madrid - Wien gebucht, den Hinflug jedoch nicht angetreten hatte. Die Airline hatte daraufhin seinen Rückflug gestrichen.

Sowohl die AUA als auch ihre deutsche Mutter, die Lufthansa, werden nun ihre Beförderungsbedingungen entsprechend ändern, so Martin Hehemann laut einer Meldung der Austria Presse Agentur. Künftig werde es möglich sein, den Rückflug auch dann anzutreten, wenn der Hinflug nicht verwendet wurde. Allerdings müsse der Fluggast dann auf den Oneway-Tarif aufzahlen. Dieser liegt meist deutlich über günstigen Hin- und Rückflugangeboten.

"Hätten wir die Regelung komplett gekippt, hätte das ein Erdbeben ausgelöst", so Hehemann.

Und weiter: "Wenn wir nicht auf die Couponreihenfolge bestehen würden, würden wir uns mit der Planung extrem schwer tun.“ Man wüsste sonst nicht, „welche Flugzeuge mit welcher Größe wir für welchen Flug einsetzen müssen“.

Ganz nachvollziehbar ist diese Argumentation allerdings nicht - sowohl Billigfluglinien wie NIKI als auch die skandinavische SAS bieten günstige One Way Tarife an.

(red)