Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur AFP verlor der Flugzeugführer nach einem Testflugmanöver die Kontrolle, weil er dieses nach Ansicht der Staatsanwaltschaft "unter unangemessenen Bedingungen" durchgeführt habe.
Laut Staatsanwaltschaft wurden die Flugmanöver - Stall Tests - nämlich in zu geringer Höhe (nur rund 4.000 anstatt 14.000 Fuß) durchgeführt. Zwar geht aus dem Bericht auch hervor, dass zwei der drei Sonden, welche den Anstellwinkel des Flugzeuges erfassen und die Daten an die Bordcomputer weiterleiten, nicht funktionierten, dennoch seien laut Staatsanwaltschaft Wartungsprobleme nicht die Ursache des Absturzes gewesen.
Die Maschine der Air New Zealand war von der deutschen Ferienfluggesellschaft XL Airways Germany gemietet worden und befand sich auf dem Abnahmeflug vor der Rückgabe an Air New Zealand.
Bei dem Absturz am 27. November 2008 kamen alle sieben Besatzungsmitglieder ums Leben.
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(red)