Aufgrund der Übernahmeregeln der EU-Wettbewerbskommission darf die angebotene Kapazität der Sitzplätze auf AUA-Flügen jene von vor drei Jahren nicht übersteigen bzw. muss sogar darunter liegen.
Die angebotene Sitzplatzkapazität darf erst wieder erhöht werden, sobald die AUA "nachhaltige Gewinne" erzielt.
"Im Schnitt mussten wir das Angebot um drei Prozent verkleinern", so AUA Sprecher Martin Hehemann.
Folgende Artikel könnten Sie auch interessieren:
Austro Control: Die österreichische Flugsicherung, Teil I
Links:
(red)