John Kohlsaat, Chief Commercial Officer (CCO) von Germania: "Mit der frühzeitigen Umsetzung der Richtlinien zur Luftverkehrsabgabe ersparen wir unseren Kunden eine mögliche Nachzahlung nach dem offiziellen Inkrafttreten des Gesetzes. Dies darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass wir der Flugsteuer weiterhin kritisch gegenüber stehen. Sie führt zu einer drastischen Wettbewerbsbenachteiligung deutscher Airlines und Flughäfen."
Der Einzug der Luftverkehrsabgabe gilt ab 1. Januar 2011 für alle Strecken, die Germania im Einzelplatzverkauf selbst vermarktet und vertreibt. Auf Verbindungen von Deutschland nach Damaskus und Aleppo in Syrien sowie Beirut im Libanon werden 25 Euro Luftverkehrsabgabe in Rechnung gestellt. Auf Flügen aus dem Ausland nach Deutschland wird die Steuer nicht erhoben.
Axel Trampnau, Chief Executive Officer (CEO) von Germania: "Die Luftfahrtbranche operiert traditionell mit niedrigsten Margen. Daher müssen wir die Flugsteuer komplett auf die Kunden umlegen. Die Verlierer dieser politischen Fehlentscheidung sind leider die Passagiere."
Im Charterverkehr liegt der Einzug der Luftverkehrssteuer im Aufgabenbereich des jeweiligen Reiseveranstalters.
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(red / Germania / W & P)