Das Gesetzt tritt 2012 in Kraft und gilt für alle Fluglinie, die von einem Flughafen in der EU starten. Passagiere sind künftig berechtigt, der Airline gegenüber vor dem Flug eine Kontaktperson für den Fall eines Unfalls anzugeben.
Außerdem will die EU künftig Interessenskonflikte bei den Unfalluntersuchungen ausschließen - diese sollen von einer unabhängigen Stelle untersucht werden, um auszuschließen, dass seitens der Behörden Druck auf die Ermittler ausgeübt wird.
Und auch die Dauer der Ermittlungen nach einem Unfall soll beschleunigt werden: laut DPA soll der Abschlussbericht "sobald wie möglich und möglichst innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfal" vorgelegt werden.
(red)