Individuelle Lösung
Auch das Land Oberösterreich wird nun in punkto Flugrettung eigene Wege beschreiten. Auch wenn der Vertrag über den Betrieb der Notarzthubschrauber zwischen Bund und ÖAMTC mit Jahresende 2010 ausläuft, wird vorerst an den beiden oberösterreichischen Flugrettungsstandorten - Linz-Hörsching und Suben - weitergeflogen, teilten Landeshauptmann Josef Pühringer, ÖAMTC-Oberösterreich Präsident Martin Helml und Gebietskrankenkassen-Obmann Felix Hinterwirth bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit.
Weil bislang keine bundesweit einheitliche Regelung getroffen werden konnte, soll nun für das Bundesland Oberösterreich eine eigene Lösung gefunden werden. Um dafür die rechtliche Grundlage zu schaffen, wurde bereits das Landesrettungsgesetz novelliert.
Start im Sommer 2011
Die neue Lösung soll frühestens ab Sommer 2011 in Kraft treten. Zugzwang bestehe nicht, weil die bisher beteiligten Finanziers ÖAMTC, Land und Gebietskrankenkasse sich geeinigt haben, bis zur Neuregelung das bestehende System weiterzuführen. Damit sei Sicherheit für die Patienten geschaffen, dass ein Hubschrauber komme, wenn es notwendig sei.
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(red / ÖAMTC)