Österreichs Abkommen über die Flugrechte nach Russland widerspreche EU-Recht, so die Kommission, weil die der AUA gewährten Landerechte nicht automatisch für alle anderen EU-Fluglinien gelten.
"Das schafft ernste praktische Probleme - zum Beispiel läuft eine Fluglinie aus einem Mitgliedstaat Gefahr, alle Flugrechte zu verlieren, wenn sie von einer Fluglinie aus einem anderen EU-Staat übernommen wird", heißt es in der Begründung der Kommission für die Eröffnung des Verfahrens laut dem Zeitungsbericht. Und weiter: "Russland ist eines der wenigen Länder der Welt, das nicht anerkennt, dass alle EU-Fluglinien gleich behandelt werden müssen." Außer Russland seien dies lediglich der Iran, Libyen, Kasachstan, und Weißrussland.
Ähnliche Verfahren gebe es auch gegen Frankreich, Deutschland und Finnland, berichtet das Blatt weiter.
Laut dem Bericht mache die EU Druck auf die einzelnen Länder um selbst ein einheitliches für alle EU-Staaten gültiges Abkommen mit Russland schließen zu können.
Erst Ende Januar hatten die russischen Behörden der AUA nach monatelangem Tauziehen die Genehmigung erteilt, weiterhin nach Russland zu fliegen.
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(red)