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KAM Air: "gravierende Sicherheitsmängel"

Dürfte bis auf Weiteres nicht mehr in Wien zu sehen sein: KAM Air; laut EU liegen "stichhaltige Beweise für Sicherheitsmängel" bei der afghanischen Airline vor - Foto: Austrian Wings Media Crew

Seit der Erstlandung am 16. September 2010 wurde bislang kein KAM-Air Flug zwischen Afghanistan und Österreich durchgeführt.

Der Grund hierfür dürfte in den Sicherheitsbedenken der EU gegenüber KAM Air liegen.

Wie die EU in ihrer "Verordnung Nr. 1071/2010" vom 22. November dieses Jahres schreibt, bestünden "stichhaltige Beweise vor für Sicherheitsmängel seitens des in der Islamischen Republik Afghanistan zugelassenen Unternehmens Kam Air".

Die EU stützt sich dabei unter anderem auf die am 16. 09. 2010 bei der Erstlandung von KAM Air in Wien durchgeführte SAFA Vorfeldinspektion bei der "eine erhebliche Anzahl gravierender Sicherheitsmängel festgestellt" worden sei, die in weiterer Folge "in Österreich zu dem Schluss" geführt hätten, "dass bei Kam Air erhebliche Unzulänglichkeiten in den Bereichen Betriebsverfahren, Ausrüstung, Systembedienung und Frachtverladung bestehen."

Denn bereits rund einen Monat zuvor hatte sich am Flughafen Manston in Großbritannien ein ernster Zwischenfall mit einer Maschine der KAM Air ereignet.

Am 11. August dieses Jahres berührte das Heck der DC8, YA-VIC, das Startbahn und die daran angrenzende Grasfläche.

"Vom Vereinigten Königreich durchgeführte Untersuchungen dieses schweren Zwischenfalls führten gravierende Sicherheitsmängel bei der Betriebsüberwachung der DC8-Flotte durch Kam Air zutage. Das Vereinigte Königreich hat Kam Air deshalb den Flugbetrieb mit Luftfahrzeugen des Musters DC-8 mit Wirkung vom 2. September 2010 landesweit untersagt", heißt es in der EU-Verordnung vom 22. November 2010.

Am 06. Oktober 2010 kam es schließlich zu einem Treffen zwischen Vertretern von KAM Air, der EU-Mitgliedsstaaten und der afghanischen Luftaufsichtsbehörde, um die aufgezeigten Mängel zu besprechen.

In der EU-Verordnung heißt es dazu lapidar:

"Bei dem Treffen konnte das Luftfahrtunternehmen nicht nachweisen, dass es zur Erfüllung der einschlägigen internationalen Sicherheitsnormen in der Lage ist. Die Luftfahrzeuge des Musters DC-8 wurden im März 2010 ohne angemessene Managementaufsicht und hinreichende Schulung der zu ihrer Bedienung eingestellten Flugbesatzungen in Dienst gestellt. Die Besatzungen hatten die entsprechenden Schulungen auch dann noch nicht absolviert, als die Luftfahrzeuge bereits für internationale kommerzielle Flüge eingesetzt wurden (...)

Und weiter:

"Kam Air erklärte, dass das Luftfahrzeug des Musters Boeing B-767 mit Eintragungskennzeichen YA-KAM, das Gegenstand der Vorfeldinspektion in Österreich war, seinen ersten Flug nach längerer Standzeit durchgeführt habe und vor dem Flug nach Wien keiner angemessenen Betriebsvorbereitung unterzogen worden sei (...)"

Anschließend beantragte KAM Air eine Anhörung vor dem Flugsicherheitsausschuss, die am 09. November 2010 stattfand.

Dort teilte die Airline mit, dass der Betrieb der DC-8 eingestellt worden sei.

Die EU schreibt hierzu:

"Kam Air untersuchte zwar die Ereignisse, die zum Betriebsverbot im Vereinigten Königreich und in Österreich geführt hatten, versäumte es allerdings, auf systembedingte Mängel innerhalb des Unternehmens hinzuweisen, die die Nichteinhaltung der ICAO- Standards erklären könnten (...)"

Das vernichtende Urteil der EU in dieser Causa:

"Auf der Grundlage der gemeinsamen Kriterien wird daher festgestellt, dass das Luftfahrtunternehmen Kam Air diese Kriterien nicht erfüllt und somit in Anhang A geführt werden sollte."

Doch nicht nur an KAM Air, auch an den afghanischen Aufsichtsbehörden lässt die EU kein gutes Haar:

"Es liegen stichhaltige Beweise vor, dass die zuständigen Behörden der Islamischen Republik Afghanistan derzeit nicht in der Lage sind, die einschlägigen Sicherheitsnormen anzuwenden und durchzusetzen und die von den unter ihrer Regulierungsaufsicht stehenden Luftfahrtunternehmen genutzten Luftfahrzeuge gemäß ihren Verpflichtungen aus dem Chicagoer Übereinkommen zu kontrollieren (...)"

Deshalb wurden schließlich sämtliche afghanische Fluggesellschaften in die mit 23. November dieses Jahres aktualisierte "Schwarze Liste" der EU aufgenommen und mit einem Einflugverbot belegt.

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(red RR, PR, Austrian Wings Media Crew)