Seit dem 12. Dezember 2008 wird das Schengen-Assoziierungsabkommen in der Schweiz umgesetzt. Nach diesem Staatsvertrag dürfen an den Grenzen zu anderen Schengen-Staaten keine systematischen Personen-Grenzkontrollen durchgeführt werden. Da die Schweiz von anderen Schengen-Staaten umgeben ist, gibt es auf dem Land und auf dem Wasser keine Personenkontrollen an der Grenze mehr. An den Grenzen zu Drittstaaten muss demgegenüber jede Person kontrolliert werden, welche diese Grenzen überschreitet. Eine blosse Stichprobenkontrolle genügt nicht. Die Flughäfen mit Flügen von und nach Drittstaaten bilden Schengen-Aussengrenzen. Am Flughafen Zürich passieren mehr Personen die Schengen-Aussengrenze als an allen anderen Schengen-Aussengrenzen der Schweiz zusammen.
Wie funktioniert die automatisierte Grenzkontrolle?
Bei der automatisierten Grenzkontrolle erfolgt der Grenzübertritt der Schengen-Aussengrenze eines Passagiers selbstständig mittels einer automatischen Schleuse. Die herkömmliche Passkontrolle entfällt. Die automatisierte Grenzkontrolle erlaubt den Passagieren eine zeitgemässe und schnelle Möglichkeit des Grenzübertritts, indem persönliche sowie biometrische Daten des Passinhabers genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung der automatisierten Grenzkontrolle ist ein gültiger E-Pass (biometrischer Pass). Zudem müssen die Passagiere Bürger der Schweiz oder eines EU- beziehungsweise EWR-Staates und mindestens 18 Jahre alt sein. Der Grenzübertritt eines Passagiers durch eine automatisierte Grenzkontrolle erfolgt in der Testphase auf freiwilliger Basis. Herkömmliche Grenzkontrollschalter können weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden.
Die drei Schleusen der automatisierten Grenzkontrollen stehen den Passagieren am Flughafen Zürich für Abflüge ab dem Dock E zur Verfügung. Sie sind mit einem E-Pass Symbol beschriftet und stehen neben den herkömmlichen Grenzkontrollschaltern bei der Skymetrostation im Airside Center. Die Ergebnisse des sechsmonatigen Versuchsbetriebs dienen als Grundlage für den Entscheid über eine definitive Einführung von automatisierten Grenzkontrollen am Flughafen Zürich.
Die automatisierte Grenzkontrolle im Detail:
Schritt 1
Auflegen des E-Passes auf den Passleser der Schleuse und warten, bis sich die Eingangstüre öffnet.
Schritt 2
Während dem Betreten der Schleuse erfolgt die biometriegestützte Vergleichsprüfung zwischen dem Gesichtsbild (live-Aufnahme) und dem gespeicherten elektronischen Bild im E-Pass. Parallel zur biometriegestützten Gesichtsprüfung werden die Personendaten im Fahndungsregister RIPOL bzw. SIS überprüft.
Schritt 3
Nach der erfolgreichen Gesichtsbild- und E-Pass-Prüfung öffnet sich die Ausgangstüre und der Reisende verlässt die Schleuse.
Schritt 4
Im Falle einer positiven Abfrage oder weiteren notwendiger Abklärungen erfolgt eine manuelle Nachkontrolle. Nach dem Verlassen der Schleuse werden die während der Kontrolle erhobenen Daten und Bilder umgehend wieder gelöscht.
(red / Flughafen Zürich)