Als illegal wertete kürzlich eine spanische Richterin die Praxis, für die Ausstellung der Bordkarte eine zusätzliche Gebühr einzuheben. Ryanair muss die Tickets somit zukünftig ohne Aufpreis ausgeben, auch wenn der Druck nicht durch den Fluggast selbst, sondern erst am Schalter erfolgt.
Den Stein ins Rollen brachte ein Jurist, der am Flughafen die Gebühr von 40 Euro entrichten musste. Er klagte daraufhin. Ryanair wandte im Zuge der Verhandlung ein, dass diese Preispolitik den Kunden im Zuge des Ticketkaufs deutlich und rechtzeitig zur Kenntnis gebracht würde.
Das Gericht schloss sich jedoch der Auffassung des Klägers an - Ryanair muss die Gebühr zurückzahlen.
Im (noch nicht rechtskräftigen) Urteil heißt es, es gehöre zu den Verpflichtungen einer Fluggesellschaft, Bordkarten auszustellen. Dass Ryanair eine Billigfluglinie sei, rechtfertige jedenfalls keine Abweichung von den grundlegenden Verpflichtungen einer Airline.
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(red W)