Konkret habe die Airline in Newslettern und auf der eigenen Internetseite mit Preisen ab 9,99 Euro geworben und die seit dem 1. Januar fällige Abgabe von 8 Euro netto auf der Kurzstrecke nur in einer Fußnote erwähnt.
Das Gericht stellte fest, dass jede Preiswerbung für Flugreisen die obligatorische Luftverkehrssteuer enthalten muss. Nur dann seien "sowohl die Gleichheit im Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern als auch eine korrekte Preisinformation für den Verbraucher gewährleistet", hieß es.
Germanwings hat laut eigenen Angaben seine Werbung inzwischen nach den Vorgaben korrigiert.
Folgende Artikel könnten Sie auch interessieren:
BDF kritisiert Luftverkehrssteuer scharf
Deutschland: Ticketabgabe führt zu höheren Ticketpreisen
Fliegen wird teurer - Flugabgabe für Österreich ab heute in Kraft
Das war 2010 - der große Austrian Wings Jahresrückblick
Sämtliche Austrian Wings Meldungen zum Thema
Malanik - Flugabgabe ist Subvention für Bratislava
Facebook-Initiative gegen Ticketabgabe
Österreich - Abgabe auf Flugtickets beschlossen
(red)