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Germanwings wegen nicht korrekt ausgewiesener Luftverkehrssteuer abgemahnt

A319 von Germanwings beim Start in Wien - Foto: Max Hrusa
A319 von Germanwings beim Start in Wien - Foto: Max Hrusa

Das Landgericht Köln hat die deutsche Billigfluglinie Germanwings abgemahnt, weil sie mit Flugpreisen ohne die seit Anfang des Jahres eingehobene Luftverkehrssteuer geworben hat.

Konkret habe die Airline in Newslettern und auf der eigenen Internetseite mit Preisen ab 9,99 Euro geworben und die seit dem 1. Januar fällige Abgabe von 8 Euro netto auf der Kurzstrecke nur in einer Fußnote erwähnt.

Das Gericht stellte fest, dass jede Preiswerbung für Flugreisen die obligatorische Luftverkehrssteuer enthalten muss. Nur dann seien "sowohl die Gleichheit im Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern als auch eine korrekte Preisinformation für den Verbraucher gewährleistet", hieß es.

Germanwings hat laut eigenen Angaben seine Werbung inzwischen nach den Vorgaben korrigiert.

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(red)