Angesichts der Entfernung von 185 Kilometern zur deutschen Hauptstadt sei "weder eine räumliche Nähe noch eine Internationalität" gegeben.
(red)
Der Flugplatz Cochstedt darf sich nicht in "Airport Magedeburg-Berlin International" umbenennen. Dies hat das Landgericht Berlin nun entschieden.
Angesichts der Entfernung von 185 Kilometern zur deutschen Hauptstadt sei "weder eine räumliche Nähe noch eine Internationalität" gegeben.
(red)