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Fehlende Kreditkarte kein Grund zur Beförderungsverweigerung

Kreditkarte

Eine vergessene Kreditkarte ist kein Grund, einem Passagier beim Check-in den Transport zu verweigern. Vielmehr handle es sich lediglich um ein Zahlungsmittel und kein für den Antritt einer Flugreise notwendiges Dokument. Dies stellte das Landgericht Frankfurt nun klar.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale im Namen einer Reisenden, der von der spanische Iberia die Beförderung verweigert worden war, weil sie die Kreditkarte, mit der das Ticket bezahlt worden war, am Check-in nicht vorweisen konnte.

(red)