Hintergrund war, dass die Lufthansa einem ihrer Piloten eine schriftlich Rüge erteilt hatte, weil er am Flughafen seine Mütze nicht getragen hatte. Der Betroffene reichte daraufhin Klage ein, mit dem Argument, dass seine weiblichen Kollegen ihre Mütze auch nicht tragen müssten. Das Gericht schloss sich dieser Sichtweise an. Die Lufthansa muss jetzt den Vermerk wieder aus der Personalakte des Piloten entfernen.
(red)