Ein solches sei möglicherweise rechtmäßig, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger unter Berufung auf ein vom Landesverkehrsministerium in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten zum Thema.
Demnach könnten Starts und Landungen zumindest für Urlaubsflieger zwischen 00:00 und 05:00 Uhr untersagt werden.
Der Flughafen wollte die Expertise des Landes bislang nicht kommentieren, sondern verwies auf ein anderes, selbst in Auftrag gegebenes, Gutachten. Dieses komme zu dem Schluss, dass der 24-Stunden-Betrieb auf dem Flughafen Köln-Bonn inklusive des Passagierflugs in der Nacht rechtmäßig sei.
(red)