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Gepfändeter thailändischer Jet darf wieder fliegen

Thailand Prinz 737 HS-CMV
Boeing 737 (HS-CMV) des thailändischen Kronzprinzen - Foto: Benjamin Exenberger

Vor fast einem Monat, am 12. Juli, war sie gepfändet worden, seitdem stand sie stillgelegt am Flughafen München – die Boeing B737 des thailändischen Kronprinzen Maha Vajiralongkorn (Austrian Wings berichtete).

Heute, um 13:30 Uhr wurde das Flugzeug durch den zuständigen Gerichtsvollzieher wieder freigegeben, die Boeing stand aber am Nachmittag noch immer am Flughafen München.

Eine Millionenforderung des insolventen Baukonzerns Walter Bau AG in Zusammenhang mit einem Straßenbauprojekt in den 1980er Jahren in Bangkok, die sich gegen den thailändischen Staat richtet, war der Hintergrund für die Pfändung am 12. Juli.

Die Anwälte des Prinzen argumentierten damit, dass das Flugzeug eigentlich dem Prinzen gehöre, und nicht dem Staat, und damit die Pfändung ihr Ziel verfehle, drangen mit dieser Argumentation jedoch nicht durch.

Auch ein internationales Schiedsgericht hatte zuvor schon die Forderungen der Walter Bau AG bestätigt.

Am 20. Juli wurde der Jet schließlich gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 20 Millionen Euro freigegeben. Die Höhe der Sicherstellung richtete sich dabei nach dem geschätzten Verkehrswert des VIP-Jets.

Thailand hat nun nicht nur diese Sicherheitsleistung, sondern vielmehr die gesamte Forderung der Walter Bau AG hinterlegt, insgesamt 38 Millionen Euro.

Die B737 kann nun eine Genehmigung für den Abflug erhalten. Der Rechtsstreit zwischen dem Insolvenzverwalter der Walter Bau AG, der das Flugzeug sicherstellen hat lassen, und der thailändischen Regierung ist indes noch nicht beigelegt.

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(red PW)