Geklagt hatten mehrere British Airways Piloten, die während eines Urlaubs nur ihr Grundgehalt ohne Zulagen ausbezahlt bekommen hatten.
Der EuGH hat nun allerdings entschieden, dass das monatliche Entgelt auch während des Urlaubs mit dem "gewöhnlichen Entgelt" eines Arbeitnehmers übereinstimmen müsse.
(red)