Österreich

Stellungnahme des Wiener Flughafens zur Causa Kaufmann

Flughafen Wien: Zahlungen aus Konsulentenverträgen nur für Gegenleistungen – bisher keine Vereinbarung mit Mag. Herbert Kaufmann umgesetzt

 


Die Flughafen Wien AG weist die Behauptungen aus aktuellen Medienberichten zu Konsulentenverträgen mit aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern zurück und stellt klar, dass Honorarzahlungen nur aufgrund von entsprechenden Gegenleistungen erfolgen werden.

"Die Organe werden alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um Schaden von der Gesellschaft abzuwehren, sollten andere oder zusätzliche Forderungen erhoben werden, bzw. Minderleistungen erbracht werden", stellt Mag. Erwin Hameseder, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Flughafen Wien AG fest.

Der Aufsichtsrat hat bereits am 15. Dezember 2010 beschlossen, dass Mag. Herbert Kaufmann nach seinem Ausscheiden als Vorstand für zwei weitere Jahre für die Gesellschaft Aufsichtsratsmandate wahrnimmt und für internationale Projekte arbeitet. Dafür wurden maximal € 180.000,-- pro Jahr plus Spesen, also insgesamt € 360.000,-- als Entgelt vereinbart. Daran hat sich seither nichts geändert. Diese Vereinbarung wurde bisher nicht umgesetzt, weil noch ein diesbezügliches Rechtsgutachten vom Aufsichtsrat angefordert wurde. Der Flughafen Wien stellt dazu fest, dass jedwede Zahlungen aus dieser Vereinbarung nur gegen entsprechende Gegenleistungen erfolgen können.

Bezüglich des aktiven Vorstandsmitglieds Ing. Gerhard Schmid hat der Aufsichtsrat ebenfalls schon am 15. Dezember 2010 beschlossen, dass Ing. Schmid nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand für die Inbetriebnahme der Terminalerweiterung Skylink weiter bis längstens Jahresende 2012 zur Verfügung stehen soll. Diese Tätigkeit wird mit einem Entgelt von € 250.000,- und einer Erfolgsprämie im Falle der erfolgreichen Skylink-Inbetriebnahme in der Höhe von maximal 66 Prozent des vereinbarten Entgelts abgegolten werden. Eine entsprechende Vereinbarung wurde bereits getroffen, sodass die Zahlungen nur analog der definierten Leistungserbringung erfolgen werden.

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(red)