Widersprüchliche Angaben
Konkret geht es um den aktuellen Fall eines österreichischen Vielfliegers, der mit seiner topbonus-Kreditkarte von Air Berlin eine Online-Bezahlung in einem Internet-Shop vornehmen wollte. Obwohl der Kunde nach dem Standardprozedere vorging, konnte die Bezahlung mit der Kreditkarte nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Die dafür notwendige Zustellung einer SMS-TAN (Prüfnummer) für das "Verified by Visa"-Sicherheitsverfahren scheiterte. Der Grund lag in seinem österreichischen Telefonanschluss.
Während Air Berlin den reibungslosen Zahlungsverkehr mit der topbonus Visa Card für Geschäftskunden mit Handynummern aus Österreich, der Schweiz, Spanien, Frankreich, Portugal, Niederlande, Ungarn, Schweden, Russland, Peru bis nach Australien und die Vereinigten Arabischen Emirate garantieren will, stellt der Vertragspartner, die LandesBank Berlin, über ihre Sprecherin Constanze Stempel klar: "Die SMS wird an die bei der Bank hinterlegte deutsche Mobilfunknummer gesandt." Keine Rede davon, dass Kunden mit Handynummern aus anderen Ländern also eine SMS-TAN erhalten könnten. Und auch Air Berlin relativiert im "Kleingedruckten" auf der Website: "Um ganz sicher zu gehen, empfehlen wir daher, eine deutsche Handynummer zu hinterlegen."
Einzelfall oder nicht?
Ein branchenführender Spezialist für Lösungen im Online-Zahlungsverkehr bestätigte gegenüber Medien, dass Vorfälle wie diese bei deutschen Finanzinstituten keine Seltenheit darstellten. "Deutsche Banken sind oft nicht gewillt, diesen Service (TAN-Zusendung per SMS; Anm. d. Red.) ausländischen Kunden anzubieten." Das hängt aus Sicht des Experten mit der Furcht vor gesetzlichen Verwicklungen im Ausland zusammen. "Es ist schon ziemlich verwunderlich, dass es solche Fälle im europäischen Binnenmarkt gibt", ergänzt der Fachmann. Dem betroffenen Geschäftskunden hat Air Berlin lapidar erklärt, dass er ein "Einzelfall" sei.
Es bleibt also zu klären, ob die Air Berlin- bzw. NIKI-Kreditkarte zwar zum Meilensammeln geeignet, für klassische Online-Einkäufe, die eine Abwicklung mittels "Verified by Visa" vorsehen, ungeeignet ist, so lange der Inhaber über keine deutsche Mobilfunknummer verfügt.
(red Aig)