Die Reisenden erreichten ihr Ziel nämlich erst mit einem Tag Verspätung und forderten gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Ausgleichszahlung wegen der "erheblichen Verspätung", was von der Fluglinie unter Hinweis auf die technischen Probleme als Ursache für die Verzögerung abgelehnt wurde. Die Passagiere klagten dagegen.
Das Gericht urteilte nun, dass die Pflicht zur Ausgleichszahlung an die Passagiere nicht erloschen sei. Selbst ein seltener technischer Defekt rechtfertige es nicht, einen Flug ausfallen zu lassen, so das Urteil der Richter.
(red)