Gemäß einer Verordnung des Verkehrsministeriums und Vorgaben von Austro Control durfte Knaus seit Jänner 2010 diese Art von Flügen nur noch mit 3 Hubschraubern durchführen.
Knaus klagte dagegen und bekam nun recht - die Verordnung sei, weil nicht mit der EU abgestimmt, gesetzwidrig gewesen und müsse nun repariert werden. Dafür hat das Ministerium bis Ende März 2012 Zeit.
Knaus klagt Republik
Roy Knaus zeigte sich erleichtert, bezeichnete die nun gekippte Verordnung als "existenzbedrohend". Weil die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens aber "sehr schwer beeinträchtigt" gewesen sei, will er nun die Republik auf zwei Millionen Euro Schadenersatz klagen.
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(red / Titelbild: Symbolbild Knaus / Heli Austria - Foto: Lukas Egger)