Zudem erweiterten die Richter die geltende Definition für "abgesagte" Flüge. Künftig sind darunter nicht ausschließlich jene Flüge zu verstehen, die gar nicht erst starten, sondern auch solche, die gestartet sind, aber anschließend, unabhängig vom Grund, wieder zum Ausgangsflughafen zurückkehren.
Dem aktuellen Urteil liegen die Klagen mehrerer spanischer Familien zugrunde, welche Air France verklagt hatten, weil ihr Flug von Paris nach Vigo im Jahr 2008 aufgrund eines technischen Problems umkehren musste. Eine der Familien wurde von Air France nach Porto (Portugal) geflogen und reiste von dort mit dem Taxi wieder nach Hause, eine andere musste längere Wartezeiten in Paris hinnehmen, ehe sie ihr Ziel doch noch erreichte.
Die Betroffenen forderten Schadenersatz für immaterielle Schäden sowie die Erstattung der konsumierten Mahlzeiten am Flughafen und die Kosten für ihre Taxifahrt.
(red)