Frantsits habe bereits am Freitag seine frühere Funktion als Gesellschafter von Comtel aus dem Firmenbuch löschen lassen.
Von der ganzen Geschichte rund um die Amritsar-Flüge sei er "völlig überrascht" worden: "Ich habe im Dezember 2010 die Mehrheit an Comtel an die indisch-österreichische Gruppe abgegeben, die mussten dafür eine Kapitalerhöhung zeichnen, und auch meine restlichen 25 Prozent habe ich an Herrn Fluck abtreten. "Zugleich gab es eine Vereinbarung mit den Indern, dass sie noch 1,6 Millionen Euro in das Unternehmen einbringen."
Laut Frantsits sei diese Zahlung offenbar nicht erfolgt. "Fluck hat trotzdem die Flüge aufgenommen. Er hat den Fehler gemacht, dass er deren Zusicherung vertraut hat, und die haben ihn offensichtlich aufs Kreuz gelegt. Der Herr Fluck hat das vergeigt." Fluck hatte bereits in den 1990er Jahren mit der Pleite von Viennair-Polsterer Jets branchenintern für Schlagzeilen gesorgt.
Wie von Austrian Wings berichtet, hatte Comtel für das britische Tourimusunternehmen Astonbury Ltd mit Sitz Ilford, Essex, welches wiederum als "Skyjet" bzw. "Skyjet Travel" Flugtickets von Birmingham via Wien nach Amritsar, Indien, verkaufte, Flüge angeboten. Dafür flog unter dem Namen Comtel Air eine von Mint Airways angemietete Boeing 757 auf der Strecke Birmingham-Wien-Amritsar.
Diese britische Firma, die mittlerweile den Betrieb eingestellt haben soll, schulde Comtel Air noch 800.000 Euro.
Hinter dem gesamten Projekt stand der britisch-österreichisch-indische Geschäftsmann Bhupinder Kandra, der in der Branche kein Unbekannter ist.
Es wird vermutet, dass er auch mit der mittlerweile insolventen Air Slovakia Flüge nach Amritsar aufbauen wollte und dort Geld schuldig geblieben ist. Im Jahr 2009 schlug das Projekt Air Sylhet fehl - auch damals mussten die Flüge nach wenigen Rotationen eingestellt werden, und bis heute sind auch die genauen Umstände des Projekts "GoldenCity" in Zusammenarbeit mit MapJet nicht vollständig geklärt.
Laut dem Bericht eines österreichischen Onlinemediums habe Bhupinder Kandra "schon viele Luftfahrtfirmen und Privatpersonen finanziell geschädigt". Es gilt die Unschuldsvermutung.
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(red)