Treffe die Airline keine entsprechenden Vorkehrungen, hätten die Passagiere Anspruch auf auf Entschädigung, sobald die Verspätung mindestens drei Stunden beträgt.
(red)
Zur Vermeidung großer Verspätungen sind Airlines verpflichtet, notfalls Ersatzcrews bereitzuhalten. Das entschied nun das Landgericht Frankfurt und sprach Passagieren eines verspäteten Fluges eine Entschädigung zu.
Treffe die Airline keine entsprechenden Vorkehrungen, hätten die Passagiere Anspruch auf auf Entschädigung, sobald die Verspätung mindestens drei Stunden beträgt.
(red)