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DFS will Lärmschutz im Rhein Main Gebiet verbessern

Um eine Streuung der Abflüge speziell auf der sogenannten Südumfliegung zu vermeiden, sichert die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH durch eine interne Betriebsanordnung eine größere Spurtreue auf der seit dem 20. Oktober 2011 neu in Betrieb genommenen Abflugroute zu. Die Anordnung tritt am 1. Dezember 2011 in Kraft. Erst nach Passieren des Wegpunktes LISKU, der sich etwa zwei Kilometer westlich des Flugplatzes Wiesbaden-Erbenheim befindet, dürfen die Abflüge durch Freigabe des verantwortlichen Fluglotsen von der Route abweichen. An diesem Punkt haben die meisten Abflüge in der Regel eine Höhe von ca. 7.000 Fuß (2.133 Meter) über dem Meeresspiegel erreicht. Bisher war es generell zulässig, dass abfliegende Maschinen ab einer Höhe von 6.000 Fuß (1.828 Meter) über Meeresspiegel für eine direkte Radarführung durch die Fluglotsen freigegeben werden durften.

Durch diese einschränkende Regelung wird eine weite Streuung der Abflüge über Ballungszentren vermieden. Die DFS hatte zugesagt, nach Inbetriebnahme der neuen Nordwest-Landebahn, Optimierungsmöglichkeiten im Sinne des Lärmschutzes zu prüfen. Auf der Südumfliegung konnte die DFS nun eine Verbesserung für die Region erreichen. Grundsätzlich muss den Fluglotsen allerdings die Möglichkeit gegeben werden, ab einer bestimmten Höhe oder einem bestimmten geografischen Punkt von allen Abflugrouten abzuweichen. Andernfalls könnte die DFS ihrem gesetzlichen Auftrag, den Flugverkehr sicher, geordnet und flüssig abzuwickeln, nicht nachkommen.

(red / DFS)