Durch diese einschränkende Regelung wird eine weite Streuung der Abflüge über Ballungszentren vermieden. Die DFS hatte zugesagt, nach Inbetriebnahme der neuen Nordwest-Landebahn, Optimierungsmöglichkeiten im Sinne des Lärmschutzes zu prüfen. Auf der Südumfliegung konnte die DFS nun eine Verbesserung für die Region erreichen. Grundsätzlich muss den Fluglotsen allerdings die Möglichkeit gegeben werden, ab einer bestimmten Höhe oder einem bestimmten geografischen Punkt von allen Abflugrouten abzuweichen. Andernfalls könnte die DFS ihrem gesetzlichen Auftrag, den Flugverkehr sicher, geordnet und flüssig abzuwickeln, nicht nachkommen.
(red / DFS)