Konkret geht es um die Klage dreier Personen, die angeben, dass EasyJet ihnen am Flughafen Roissy-Charles-de-Gaulle die Beförderung verweigert habe. Nun beschäftigt sich die Strafkammer in Bobigny bei Paris mit den Fällen, die sich im November 2008 bzw. Jänner 2009 zugetragen haben sollen.
Ankläger Abdelkrim Grini spricht von "schwerwiegenden Vorwürfen". Die aggressive Sparpolitik der Airline führe bereits zur Diskriminierung und dem Verstoß gegen Menschenwürde. Einer der betroffenen Passagiere, ein Rollstuhlfahrer: "Ein ekelhaftes Verhalten. EasyJet muss zur Verantwortung gezogen worden."
Die Airline hingegen kontert, dass die Ablehnung der Beförderung unter Berufung auf europäische Regelungen rechtzufertigen sei. Die Passagiere seien "nicht eigenständig reisefähig" gewesen, so Anwalt Philippe Van der Meulen. Unverständnis für derartige Argumentation kommt von einer der Klägerinnen - sie sitze seit 16 Jahren im Rollstuhl, bestreite ihr Leben Tag für Tag selbstständig, versorge ihr einjähriges Kind und fahre Auto.
EasyJet droht nun eine Strafe in Höhe von etwa 70.000 Euro. Für das Unternehmen ist dies der erste derartige Prozess, allerdings steht bereits im Frühjahr 2012 eine weitere Verhandlung in Paris auf Grund ähnlicher Vorwürfe bevor.
(red Aig)