Diese sollen gegen Aufwachreaktionen aufgrund der morgendlichen Südanflüge geschützt werden. Konkrete Vorgaben über das geeignete Vorgehen fehlten jedoch, was die Arbeiten am Konzept wesentlich erschwerte. In der schweizerischen Lärmschutzverordnung sind dazu keine Vorgaben enthalten.
Die Flughafen Zürich AG hat in den vergangenen Monaten die entsprechenden Grundlagen erarbeitet und am 16. Dezember 2011, innerhalb der gesetzten Frist, ein Schutzkonzept beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht. Nach einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde wird das Konzept öffentlich aufgelegt. Erst dann wird die Flughafen Zürich AG detailliert über das Schutzkonzept informieren.
Eine weitere Auflage betraf das Lärmgebührenmodell. Innerhalb von neun Monaten musste die Flughafen Zürich AG ein neues Lärmgebührenmodell vorlegen. Diese Auflage wurde mit der Einreichung des überarbeiteten Modells bereits im September 2011 erfüllt.
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(red NE)