Die Airline hatte sich in einigen Fällen geweigert, behinderte Fluggäste, die ohne Begleitperson reisten, ins Flugzeug einsteigen zu lassen. Dies wertete das Gericht als unzulässige Diskriminierung.
Drei der Betroffenen traten in dem Prozess als Nebenkläger auf und erhielten je 2.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.
EasyJet zeigte sich "enttäuscht und traurig" über das Urteil, man habe sich bei der Verweigerung des Boardings in den beanstandeten Fällen lediglich an die "Sicherheitsvorschriften" gehalten.
Ob die Airline in Berufung geht, soll nächste Woche entschieden werden.
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EasyJet vor Gericht: Behinderte diskriminiert?
(red)