NIKI darf und will künftig dreimal wöchentlich in die israelische Metropole fliegen. Die AUA, die bereits zweimal täglich nach Tel Aviv abhebt und keine zusätzlichen Frequenzen genehmigt bekam, hat bei den Höchstgerichten gegen die Flugerlaubnis für NIKI Beschwerde eingebracht.
Zunächst hatte die AUA versucht, beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof eine aufschiebende Wirkung gegen den Bescheid, dass NIKI nach Israel fliegen darf, zu erreichen - "und blitzte ab", so die Zeitung weiter.
Nun müssen sich die Gerichte aber noch mit der Beschwerde der AUA, keine zusätzlichen Flugrechte nach Israel bekommen zu haben, auseinandersetzen.
Mit ein Grund für diese Entscheidung sei laut "Standard" wohl gewesen, dass "der Lufthansa-Konzern in Summe bereits genügend Flugrechte nach Israel hat, NIKI hingegen noch keine".
Die AUA wollte die Causa nicht kommentieren.
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Artikel im "Standard"
(red)