Die Flughafengesellschaft verpflichtet sich demnach dazu, Schallschutzvorrichtungen an Kirchengebäuden anzubringen oder die Kosten dafür zu erstatten. Voraussetzung dafür ist, dass ohne derartige Schallschutzvorrichtungen tagsüber innerhalb der Kirchengebäude ein Dauerschallpegel von 42 Dezibel überschritten wird bzw. ein maximaler Schallpegel von 55 Dezibel öfter als 16 Mal am Tag auftritt. Für Friedhöfe im Entschädigungsgebiet Außenwohnbereich zahlt der Flughafen Berlin Brandenburg einmalig jeweils 3.000 Euro Entschädigung.
Die zu erwartenden Mehrkosten für die Flughafengesellschaft würden derzeit noch ermittelt, hieß es. Bisher kalkuliere der Flughafen Berlin Brandenburg 140 Millionen Euro für das umfangreiche Schallschutzprogramm.
(red EB / OC / Berliner Flughäfen)