In einer ersten Verhandlung erklärte der Bundesverwaltungsgerichtshof, dass der Hessische Verwaltungsberichtshof als Vorinstanz bei seinem Urteil, Nachtflüge in Frankfurt vorübergehend zu verbieten, die bereits zuvor entwickelten Kriterien hinsichtlich Fluglärm und Nachtruhe richtig angewendet habe.
Nur weil ein Airport in der Champions League spiele, könne dieser nicht automatisch auch davon ausgehen, dass ein 24-Stunden Betrieb zulässig sei.
Folgende Artikel könnten Sie auch interessieren:
Frankfurt: Prozess um Nordwestbahn und Nachtflugverbot beginnt
(red)