Vier Airlines hatten eine Klage auf Schadensersatz in Höhe von 32.500 eingebracht, was vom zuständigen Arbeitsgericht am Dienstag abgewiesen wurde.
Innerhalb von sechs Stunden fielen damals 31 Flüge aus. Zuvor hatten auch bereits die Arbeitsgerichte in Baden-Württemberg Frankfurt die Arbeitskampfmaßnahmen der Fluglotsen als rechtens eingestuft.
Das Gericht billigte der Gewerkschaft ein verhältnismäßig weites Betätigungsfeld zu.
(red)