Richter Prosper Klein vom Bezirksgericht Luxemburg sah es als erwiesen an, dass der Flugzeugführer während des Unglücksfluges schwere Fehler begangen habe, indem er während des Landeanfluges die Schubhebel der Fokker 50 soweit zurückgezogen habe, dass die Propeller eine bremsende Wirkung - vergleichbar mit dem Umkehrschub eines Jets - hatten. Diese Funktion darf jedoch ausschließlich nach der Landung zum Abbremsen des Flugzeuges benutzt werden. Durch die Aktivierung in der Luft verlor die Maschine rasch an Höhe und stürzte kurz vor der Piste unkontrolliert aus 200 Metern Höhe auf ein Feld.
Weiters wurden zwei ehemalige Techniker und ein Technikleiter zu Haftstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, drei Ex-Generaldirektoren des Unternehmens erhielten Freisprüche.
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Eintrag zum Unfall in der Datenbank von "ASN"
(red)