Die Airline hätte das Meilenkonto des Klägers, eines Hamburger Professors mit 887.000 Bonusmeilen, nicht einfach entwerten dürfen.
Das Gericht entschied, dass der Mann durch die Änderung des Prämienkatalogs im "Miles and More"-Programm benachteiligt worden sei.
So hatte der Kranich Anfang des vergangenen Jahres die Bedingungen dahingehend geändert, dass nun durchschnittlich 15 bis 20 Prozent mehr Meilen für das Bezahlen von Interkontinentalflügen erforderlich sind.
Dies dürfe jedoch nicht für jene Meilen gelten, die der klagende Fluggast bis Anfang 2011 gesammelt hatte, so das - allerdings noch nicht rechtskräftige - Urteil des Gerichts.
(red)