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Gericht bestätigt Nachtflugverbot für Frankfurt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das vom hessischen Verwaltungsgerichtshof ausgesprochene Nachtflugverbot für den Flughafen Frankfurt bestätigt.

Damit sind dauerhaft zwischen 23 und 5 Uhr keine Starts und Landungen an Deutschlands größtem Flughafen erlaubt.

Fluggesellschaften, allen voran die Lufthansa, hatten wiederholt auf die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens hingewiesen und erklärt, ein Nachtflugverbot bedrohe den Wirtschaftsstandort, vor allen Dingen im Frachtsektor.

Lufthansa Cargo etwa kündigte erst kürzlich an, ihre Frachterflotte zur Disposition stellen zu wollen, sollte das Gericht ein dauerhaftes Nachtflugverbot für Frankfurt bestätigen.

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(red)