Die Rechtswirkung von Kollektiverträgen (KV) ist in der österreichischen Judikatur im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) eindeutig bestimmt: Dieses besagt, dass die Rechtswirkung eines KV nach seinem Erlöschen für Arbeitsverhältnisse, solange aufrecht bleibt, als für diese Beschäftigungsverhältnisse nicht ein neuer KV wirksam wird oder mit den Betroffenen nicht eine neue Einzelvereinbarung abgeschlossen wird, erklärte Winkler. "Da wird Herrn Albrecht Realitätsverweigerung und eine Verwechslung von Äpfeln mit Birnen nichts nützen", unterstrich Winkler.
Man könne sich des Eindrucks nicht erwehren, das AUA-Management habe mit der einseitigen Kündigung des AUA-Bordpersonal-KVs von Anfang an provozieren wollen und lasse seitdem nichts unversucht, um die Verhandlungen mit Betriebsrat und Gewerkschaft absichtlich gegen die Wand zu fahren, so der Gewerkschafter weiter. Anders sei es auch nicht zu erklären, warum das Management die ausreichenden Einsparungsvorschläge des Betriebsrats nicht akzeptiert habe.
"Angesichts der Finanzsituation der AUA wäre Herr Albrecht gut beraten, mehr Energie für die Erstellung einer Wachstumsstrategie für die Airline aufzuwenden, als Millionen für eventuelle Abfertigungen und Prozesse aufs Spiel zu setzen. Absurd ist, dass der AUA-Chef andererseits für den Verbleib der für ein Wachstumskonzept benötigten Piloten im Unternehmen aber offenbar kein Geld investieren will", kritisierte Winkler. "Gehaltsvergleiche des Managements zwischen AUA und Tyrolean helfen niemandem weiter. Schließlich fliegen die Piloten von AUA und Tyrolean unterschiedliche Flugzeugtypen und Strecken. Dies hat sich auch in der Bezahlung manifestiert und das wird auch international so gehandhabt", schloss Winkler.
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(red / APA-OTS)