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TV-Test: Vernichtendes Urteil für Kindersicherung in Flugzeugen

Baby an Bord
Baby an Bord
Nach einem Praxistest, der gemeinsam mit dem deutschen TÜV durchgeführt wurde, stellt der deutsche TV-Sender RTL mehreren getesteten europäischen Fluglinien ein vernichtendes Zeugnis für deren Kindersicherung an Bord aus.
Foto: tvbmedia productions, Berlin
Lebensgefährlicher Schlaufengurt - Foto: tvbmedia productions, Berlin

"Airlines tun nicht immer genug für die Sicherheit ihrer kleinsten Passagiere", so das Resümee eines Tests, der im RTL-Mittagsjournal "Punkt 12" präsentiert wurde. Unter Realbedingungen und mit versteckter Kamera haben Redakteure die Methoden der Kindersicherung auf Flugreisen unter die Lupe genommen, und an Hand eines TÜV-Crashversuchs eindrucksvoll gezeigt, was im Falle einer Notlandung geschehen könnte.

Die junge Mutter Sandra Hoffmann stellte sich zusammen mit ihrem kleinen Sohn John für den Test zur Verfügung. "Jedes Taxi hat einen Kindersitz drinnen, und das erwarte ich mir vom Flugzeug auch!", so ihr Anspruch. Und natürlich gibt es spezielle Kindersitze zum Einsatz in Flugzeugen. Häufig werden Kinder unter zwei Jahren jedoch mit einem bloßen Zusatzgurt auf dem Schoß eines Erwachsenen über dessen eigenen Bauchgurt mit angeschnallt. Martin Sperber, Sprecher des deutschen TÜV, hält diese in Europa immer noch zugelassene und praktizierte Lösung jedoch vor allem im Unglücksfall für völlig unbrauchbar - für ein Kind sei ein solcher Gurt schlichtweg lebensgefährlich, so der Experte im TV-Interview.

TÜV-Crashtest: Schlaufengurt als Todesfalle

Ein vom TÜV Rheinland durchgeführter Crashtest bei lediglich 48 km/h unter Verwendung eines solchen Schlaufengurtes zeigt eindrucksvoll, weshalb: "Es tritt ein sogenannter 'Klappmesser-Effekt' auf", beschreibt Sperber das Versuchsergebnis. Der nach vorne schnellende Oberkörper des Erwachsenen, auf dessen Schoß sich das Kind befindet, bewirkt, dass die Köpfe mit großer Wucht aneinanderschlagen. Die Beine des Erwachsenen werden durch den auftretenden Druck nach außen gedrängt, das Kind zu Boden gedrückt. Die Folge: ein nur durch einen solchen Schlaufengurt "gesichertes" Kind wäre schon bei einem Unfall mit so geringer Geschwindigkeit tot.

Bei RTL wollte man sich ein Bild von der gelebten Praxis machen.

Ryanair: Flugbegleiterin konnte selbst den Schlaufengurt nicht anlegen

Bereits beim ersten Flug mit Ryanair erhielt die Testkandidatin einen solchen Schlaufengurt in die Hand gedrückt - denn Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz haben Kinder unter 2 Jahren bei der Billigairline nicht. Ein Ticket muss man für sie jedoch sehr wohl kaufen. Rückfrage bei der Flugbegleiterin nach Verfügbarkeit eines Babysitzes - Fehlanzeige. Zu allem Überfluss war die Stewardess dann offensichtlich nicht einmal in der Lage, mit dem Schlaufengurt richtig umzugehen und versuchte minutenlang, das Rückhaltesystem korrekt zu befestigen. Erst als der junge Mutter Zweifel an der angeblichen "Sicherung" kamen und sie anschließend bei einer weiteren Flugbegleiterin nachfragte, korrigierte diese den schweren Fehler ihrer Kollegin und brachte den Gurt richtig an. Doch selbst danach erlaubte das Gurtsystem so viel Spielraum, dass sich das Kleinkind fast frei bewegen und sogar am Schoß seiner Mutter stehen konnte. Deren entsetztes Resümee: "Wenn wir ruckartig stoppen, knallt er nach vorne - dann ist er mein Airbag..."

Ryanair konterte in einer offiziellen Stellungnahme, dass an Bord ihrer Maschinen Kindersitze gar nicht erlaubt seien. Mehr wollte man, auch zum konkreten Sachverhalt, nicht erläutern: "There is really nothing else for us to say", so das trockene Statement.

Germanwings: Kindersitz selbst mitbringen

Der zweite Versuch betraf Lufthansa-Tochter Germanwings. Wieder wurde nur ein Schlaufengurt angeboten. Es gäbe zwar die Möglichkeit, Kindersitze zu befestigen, jedoch müssten diese selbst mitgebracht werden, informierte die Kabinenbesatzung. Dass die Airline solche Kindersitze nicht anbietet, liegt angeblich an der diesbezüglich nicht vorhandenen Nachfrage, wie Germanwings-Sprecher Joachim Schöttes dem Sender schriftlich mitteilte.

Der TÜV sieht die Praxis der "Zusatzgurte" mehr als kritisch. Luftfahrtingenieur Martin Sperber zu den RTL-Tests: "Beide Insassen sind überhaupt nicht fixiert. Eigentlich hätte der Flug so gar nicht durchgeführt werden dürfen."

So wäre es optimal: Kindersicherung im Flugzeug mittels zugelassenem Sitz - Foto: kiddy.de
So wäre es optimal: Kindersicherung im Flugzeug mittels zugelassenem Sitz - Foto: kiddy.de

Doch selbst bei Mitnahme eines eigenen "luftfahrttauglichen" Kindersitzes läuft nicht unbedingt alles reibungslos, wie RTL in einem weiteren Praxistest, diesmal mit spezieller Baby-Sitzschale, feststellte. Die Flugbegleiterin an Bord teilte mit, dass der Flieger voll gebucht sei und sie nicht wüsste, ob und wo man den Babysitz korrekt fixieren könnte. Nötigenfalls müsste dieser eben "im Frachtraum untergebracht werden", so ihr Hinweis. Zwar fliegen Kinder unter 2 Jahren bei der Airline kostenlos, haben dafür aber keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Schließlich fand sich noch ein freier Platz zur Befestigung der Babyschale - überraschenderweise wurde Mutter Sandra jedoch wieder nur der Baby-Schlaufengurt gereicht. Da die Flugbegleiterinnen nicht wussten, wie man den Kindersitz fachgerecht montiert, konnte dieser letztlich nur mit dem normalen Bauchgurt am freien Sitzplatz angeschnallt werden - diese Variante ließ jedoch für Baby John keine adäquate Sicherung innerhalb des Sitzes dar. Wieder musste er also auf Mamas Schoß Platz nehmen.

Airlines und Luftfahrtbehörde schweigen

Keine der getesteten Airlines war, gleichwohl wie die europäische Luftfahrtbehörde, zu einem Interview bereit. Pikant: der Schlaufengurt, im Fachjargon "Loop Belt" genannt, wurde 1994 verboten, weil diese Form der Kindersicherung als lebensgefährlich eingestuft worden war. Durch eine entsprechende EU-Verordnung wurde er 2008 jedoch wieder zur Verwendung zugelassen. In den USA ist sein Einsatz auch weiterhin verboten.

Der TÜV empfiehlt bei Flugreisen mit Kleinkindern: "Kleine Kinder bis zwei Jahren haben im Flugzeug keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Buchen Sie einen eigenen Sitzplatz für Ihr Kind – sei es einen regulären oder einen ermäßigten –, sollte es in jedem Fall mit einem zugelassenen Kinderrückhaltesystem angeschnallt sein. Sonst kann es sein, dass Sie Ihr Kind während Start- und Landephase sowie immer, wenn das Anschnallzeichen aufleuchtet, doch auf dem Schoß und mit einem Schlaufengurt befestigt transportieren müssen. Das ist unkomfortabel und kann sogar gefährlich sein."

Wichtig ist also, auf eine Babyschale zurückzugreifen, die für den Flugzeugeinsatz zertifiziert und zugelassen ist, sowie vor der Buchung mit der betreffenden Fluggesellschaft über die Modalitäten der Mitnahme eines Kindersitzes Rücksprache zu halten.

Links:

Luftfahrtexperte Tim van Beveren zum Thema "Kindersicherung in der Luftfahrt"

(red Aig)